Seminare für Rechts­anwäl­tinnen & Rechts­anwäl­te · Fachgebiet Insolvenz- und Sanierungsrecht, Steuerrecht, Mitarbeiter

Masseverbindlichkeiten intensiv – Ausgewählte Fragestellungen zu Masseverbindlichkeiten im Insolvenzverfahren (inkl. steuerrechtlicher Aspekte) (3 Std. § 15 FAO)

Donnerstag, 14.09.2023 | 13.00 - 16.15 Uhr
Referenten:
Prof. Dr. Jens M. Schmittmann, FAInsR, FAHuGesR, FASteuerR, StB, Lehrstuhl für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Wirtschafts- und Steuerrecht an der FOM Hochschule Essen
Sylvia Wipperfürth, Dipl.-Rpfl. (FH), LL.M. (Com.), Alsdorf/Aachen
Informationen zum Online-Seminar:

130 €, zzgl. USt.. Inklusive Tagungsunterlagen.

Für Insolvenzsachbearbeiter/innen, Rechtsanwälte/innen, Insolvenzverwalter/innen, Fachanwälte/innen für Insolvenzrecht, Fachanwälte/innen für Steuerrecht, Steuerberater/innen, Unternehmensberater/innen.

3 Std./§ 15 FAO für Insolvenz- und Sanierungsrecht oder Steuerrecht.
Allgemeine Informationen zum Seminar:

Die Referenten diskutieren – gerne gemeinsam mit den Teilnehmern/innen ausgewählte Fragestellungen zum Thema „Masseverbindlichkeiten“. Die Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung ist ein Selbstverständnis. Der Praxisbezug mit der Möglichkeit zum Austausch wird durch das Referententeam garantiert.

Themenübersicht
  • Abgrenzungsfragen Part I: Masseverbindlichkeiten - Insolvenzforderungen – Neuverbindlichkeiten
  • Abgrenzungsfragen Part II: abwicklungsbedingte Masseverbindlichkeiten und fortführungsbedingte Masseverbindlichkeiten (inkl. Bezug zum Vergütungsrecht)
  • Lieferantenverträge: Masseverbindlichkeiten in Abgrenzung zu Aus- und Absonderungsrechten
  • Dienstleistungsverträge:
    • Stichtagsabgrenzung
    • Einzelermächtigung des vorläufigen Insolvenzverwalters und „Kostenzusagen“
    • Vorschusszahlung
  • Arbeitsverträge: Lohn-/Gehaltsansprüche, Mehrarbeitsvergütung, Urlaubsabgeltung.
  • Umsatzsteuer: Masseverbindlichkeiten (z.B. aus dem Forderungseinzug oder der Geltendmachung von Anfechtungsansprüchen)
  • Ertragsteuer: Masseverbindlichkeiten (z.B. aus der Verwertung von Gegenständen oder der Geltendmachung von Anfechtungsansprüchen)
  • Sonstige Besonderheiten bei Masseverbindlichkeiten aus dem Steuerschuldverhältnis (z.B. Kraftfahrzeugsteuer und Grundbesitzabgaben)

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