Autoren und Themen:
RegDir a.D. Michael Marfels: Berichtigung des Kapitalwerts eines Vorerwerbs nach § 14 Abs. 2 BewG trotz Fiktion des § 10 Abs. 3 ErbStG – BFH v. 22.8.2018 – II R 51/15
RAin/FAinErbR, Dipl.-Rechtspfl. (FH) Magrit Sass: Der Nießbrauch in der nachfolgerechtlichen Gestaltungspraxis – Ausgewählte Praxisprobleme und Gestaltungsempfehlungen
Dipl.-Finw. (FH) Christian Anemüller: Steuerliche Behandlung von Kapitalmaßnahmen i.S.d. § 20 Abs. 4a EStG beim Privatanleger
StB Dipl.-Finw. Gerhard Bruschke: Programmierter Streitpunkt: Verwaltungsvermögen
Dipl.-Finw. Karl-Heinz Günther: Einkünfteverlagerung durch Nießbrauchseinräumung – Beispiel und Gestaltungshinweise
RD a.D. Michael Marfels: Steuerberatungskosten des Erben für berichtigte Einkommensteuererklärungen für den Erblasser
RD a.D. Michael Marfels: Keine Beschränkung der Erbenhaftung nach § 2069 BGB für Erbschaftsteuerschulden
Dipl.-Finw. Karl-Heinz Günther: Der Vorbehaltsnießbrauch bei Betriebsübertragung und seine Rechtsfolgen
Dipl.-Finw. Bernhard Paus: Korrektur von Rechtsfehlern bei Zusammenrechnung mehrerer steuerpflichtiger Erwerbe
Referenten: | |
1. | RegDir a.D. Michael Marfels |
2. | RAin/FAinErbR, Dipl.-Rechtspfl. (FH) Magrit Sass |
3. | Dipl.-Finw. (FH) Christian Anemüller |
4. | StB Dipl.-Finw. Gerhard Bruschke |
5. | Dipl.-Finw. Karl-Heinz Günther |
6. | Dipl.-Finw. Bernhard Paus |
Seit der Einführung der erhöhten Fortbildungsanforderungen Anfang 2015 müssen Fachanwälte mindestens 15 Stunden FAO Fortbildungszeit nachweisen. 5 Stunden hiervon können seitdem im Wege des Selbststudiums mit Lernerfolgskontrolle erworben werden.
Seit August 2016 bieten wir Ihnen diese Fortbildungsmöglichkeit in mehreren Fachanwaltschaften gegen eine Gebühr von 120 € zzgl. 16% MWSt. an.
Wir stellen Ihnen ein kurzes Skript oder mehrere Artikel per Email aus Fachzeitschriften zur Verfügung, die Grundlage für die sogenannte Lernerfolgskontrolle in Form eines Multiple-Choice-Testes sind.
Frist zur Durchführung der Lernerfolgskontrolle ist der 15.12. des laufenden Jahres, eine frühere Abgabe ist jederzeit möglich.
Wir gehen davon aus, dass Sie die Anforderungen an die Lernerfolgskontrolle bequem mit der Lektüre dieser Texte erfüllen können.
Die näheren Einzelheiten zum Ablauf dieser Fortbildung finden Sie hier auf der Homepage unter Selbststudium § 15 FAO/Anleitung zum Selbststudium.
Dort sind auch die einzelnen Fachanwaltschaften aufgeführt, für die wir das Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle anbieten. Wir sind bemüht, diese Liste im kommenden Jahr zu erweitern.
Bitte klicken Sie bei Interesse für eine Buchung die einzelnen Fachgebiete unter der Rubrik Selbststudium an.