Access denied for user 'dbo608312687'@'infongp-de60.clienthosting.eu' (using password: YES) Der Rechtsanwalt in der Vertragsgestaltung im Gesellschaftsrecht (5 Std. § 15 FAO)
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Der Rechtsanwalt in der Vertragsgestaltung im Gesellschaftsrecht (5 Std. § 15 FAO)

 
Termin: Freitag, 26.05.2023 | 09.00 - 14.45 Uhr  
 
Referent:
Prof. Dr. Peter Enders, Fachanwalt für Steuerrecht
 
 

Informationen zum Präsenzseminar:

Tagungsort: Celle | Eigener Seminarraum | Bahnhofstraße 6 A, 29221 Celle  
 
Seminarinfo: 5 Std./§ 15 FAO für Handels- und Gesellschaftsrecht.  
 
Teilnahmebeitrag: 250 € Skript /Print, 230 € Skript/Download, zzgl. USt.
Inklusive Skript, Tagungsgetränke und Verpflegung.
 
 

Informationen zum Online-Seminar:

Seminarinfo Online-Seminar: 5 Std./§ 15 FAO für Handels- und Gesellschaftsrecht.  
 
Teilnahmebetrag Online-Seminar: 210 €, zzgl. USt.. Inklusive Tagungsunterlagen.  
 
Themenübersicht: Vertragsgestaltung ist ein typisches Aufgabengebiet anwaltlicher Tätigkeit, auch im Bereich des Gesellschaftsrechts. Auch soweit Gesellschaftsverträge, wie etwa bei der GmbH, notariell beurkundet werden müssen, trägt der die Vorbereitung der Beurkundung begleitende Anwalt eine besondere Verantwortung, damit die Ziele und Vorstellungen seines Mandanten umgesetzt werden. Das gilt wegen des Unparteilichkeits-Gebots des beurkundenden Notars insbesondere dann, wenn mehrere Gesellschafter gemeinsam eine Gesellschaft gründen.

Der Rechtsanwalt muss mit typischen Klauseln des Gesellschaftsvertrages und deren Auswirkungen im möglichen Streitfall vertraut sein und gegebenenfalls auf eine für seinen Mandanten günstige Vertragsfassung und/oder den „sicheren Weg“ hinarbeiten. Besprochen werden die in der anwaltlichen Praxis am häufigsten vorkommenden Gesellschaftsverträge, nämlich Gesellschaftsverträge für die GmbH, und zwar eine kurze Fassung eines GmbH-Vertrages, ein umfangreicherer GmbH-Vertrag und der Vertrag für eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), sowie Verträge für eine UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG sowie eine GmbH & Co. KG in der Form der Einheitsgesellschaft - und bei diesen jeweils sowohl der GmbH-Vertrag als auch der KG-Vertrag.

Mit besprochen werden auch die jeweiligen Anmeldungen zum Handelsregister und bei den GmbH auch die Gesellschafterlisten und deren jeweilige Bedeutung. Dabei werden obergerichtliche Entscheidungen und deren mögliche Auswirkungen auf die Vertragsgestaltung einbezogen.