Qualität durch Fortbildung – setzen Sie ein Zeichen.

Ihnen ist es wichtig beruflich immer auf dem aktuellsten Stand zu sein? Sie bilden sich ständig fort, um die Qualität Ihrer anwaltlichen Dienstleistung zu sichern? Ab sofort sollen das auch Ihre (zukünftigen) Mandanten sehen können. Wie?

Durch das Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer.

Für den Nachweis regelmäßiger Fortbildung über den Zeitraum von drei Jahren können Sie das Zertifikat „Qualität durch Fortbildung" beantragen und damit die Lizenz erwerben, die Wort-/ Bildmarke bzw. die Bildmarke des Zertifikats im Rahmen Ihrer Anwaltstätigkeit etwa auf ihrem Briefkopf, ihrer Visitenkarte oder in ihren Kanzleiräumen zu verwenden. Das hilft dem Mandanten, bei seiner Auswahl eines Anwaltes Qualität zu erkennen, schafft Vertrauen und gibt Sicherheit. Voraussetzung für die Bewilligung des Zertifikats ist, dass in insgesamt vier Modulen eine Punktzahl von mindestens 360 erreicht wird.

Verschaffen Sie sich auch beim Buchen schnell und einfach einen Überblick: Für alle von rak.seminare angebotenen Fortbildungsveranstaltungen werden in den einzelnen (Teil-)Rechtsgebieten Punkte für das Fortbildungszertifikat ausgewiesen. Wurde Ihr Interesse geweckt? Genauere Informationen über die Voraussetzungen und Antragsstellung erhalten Sie auf der

Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer

oder bei uns persönlich telefonisch. Sichern Sie sich Ihren Kompetenznachweis und buchen Sie bei uns - wir freuen uns auf Sie!

 

 

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