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Anmelde- und Teilnahmebedingungen
§ 1 Begriffsdefinitionen
Die in der nachstehenden Teilnahme- und Anmeldebedingung verwendeten
Begriffe werden im Folgenden definiert und erläutert.
a. Seminar:
Veranstaltung, die nicht unter die nachstehenden Nummern b. bis d. fällt.
b. Fachanwaltsfortbildung:
Veranstaltung mit Erlangung eines Nachweises im Sinne des § 15 FAO.
c. Fachanwaltslehrgang:
Veranstaltung mit dem Ziel der Qualifizierung zu einem bestimmten
Fachanwalt.
d. Lehrgang:
Veranstaltung mit dem Ziel einer sonstigen beruflichen
Weiterqualifizierung, ausgenommen einer Fachanwaltschaft (z.B.
Mediationsausbildung).
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
1. Ihr Angebot auf Abschluss eines Vertrages können Sie schriftlich,
per Telefax oder per E-Mail richten an die
rak.seminare GmbH Celle Oldenburg
Bahnhofstraße 6 A
29221 Celle
Telefax: 05141/978017
E-Mail: info@rakcelle-seminar.de.
2. Ein Vertrag mit uns kommt zustande, wenn wir das Angebot auf
Abschluss des Vertrages ausdrücklich schriftlich, per Telefax oder per
E-Mail gegenüber dem Antragenden annehmen.
§ 3 Entgelt für die Seminarteilnahme; Fälligkeit der Vergütung
1. Unsere Teilnehmerbeiträge verstehen sich – soweit nicht anders angezeigt- zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.
2. Gemeinsam mit der Annahme Ihres Antrags auf Abschluss eines
Vertrages („Buchungsbestätigung“) erhalten Sie eine gesonderte
Rechnung.
3. Der darin ausgewiesene Rechnungsbetrag wird spätestens 14 Tage vor Seminarbeginn fällig.
§ 4 Vergünstigte Teilnahme
1. An einzelnen Seminaren / Fachanwaltsfortbildungen kann zu einem ermäßigten Preis teilgenommen werden. Veranstaltungen, bei denen dies der Fall ist, sind entsprechend gekennzeichnet.
2. Eine Vergünstigung des Entgelts wird teilnehmenden Rechtsanwälten gewährt, die zum Zeitpunkt des
Seminarbeginns noch nicht länger als drei Jahre zugelassen sind sowie Studenten der Rechtswissenschaften
und Referendaren.
3. Ein vergünstigtes Teilnahmeentgelt können wir nur gewähren, wenn
der sich anmeldende Teilnehmer bereits in der Anmeldung ausdrücklich
auf die Erfüllung der erforderlichen persönlichen Eigenschaften zur
Inanspruchnahme der Vergünstigung hinweist und diese Eigenschaft
nachweist. Bei Rechtsanwälten setzt dieser Nachweis die Zusendung der
Zulassungsurkunde in einfacher Fotokopie voraus. Soweit die Anmeldung
per Telefax oder per E-Mail erfolgt, genügt auch die Übermittlung
einer Telekopie der Zulassungsurkunde oder die Übermittlung der
Zulassungsurkunde als Dateianhang zur E-Mail.
§ 5 Rücktritt des Teilnehmers von Seminaren und Fachanwaltsfortbildungen
1. Allen Teilnehmern gewähren wir bis spätestens eine Woche vor Beginn die Möglichkeit, von dem abgeschlossenen Vertrag über ein Seminar
oder eine Fachanwaltsfortbildung zurückzutreten. Wir berechnen in diesem Fall eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,- EUR zzgl. USt.
2. Der Rücktritt ist schriftlich, per Telefax oder Email zu erklären. Für die Rechtzeitigkeit des Rücktritts kommt es auf den
rechtzeitigen Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei der rak.seminare GmbH Celle und Oldenburg unter der in § 2 dieser
Anmelde- und Teilnahmebedingung benannten Anschrift an.
§ 6 Umbuchung von Seminaren und Fachanwaltsfortbildungen
1. Teilnehmer/ innen von Seminaren und Fachanwaltsfortbildungen können die von Ihnen gebuchten und bereits bezahlten
Veranstaltungen kostenlos umbuchen.
2. Die Umbuchung des Seminars bzw. der Fachanwaltsfortbildung kann bis drei Tage vor Beginn des Seminars / Fachanwaltsfortbildung erfolgen.
Die Umbuchungserklärung bedarf der Schriftform. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Umbuchung ist der Zugang der schriftlichen
Umbuchungserklärung bei der rak.seminare GmbH unter der in § 2 angegebenen Anschrift.
3. Die Umbuchung kann nur auf ein Seminar oder eine Fachanwaltsfortbildung erfolgen, die innerhalb von sechs Monaten nach dem Termin der
ursprünglich gebuchten Veranstaltung stattfindet. Der Teilnahmebeitrag darf nicht geringer sein, als der des gebuchten Seminars
bzw. der Fachanwaltsfortbildung. Voraussetzung für die Wirksamkeit der Umbuchung ist die schriftliche Bestätigung der Umbuchung durch
die rak.seminare GmbH. Die Verfügbarkeit von Plätzen in Alternativveranstaltungen kann leider nicht garantiert werden.
4. Das Recht zum Rücktritt gem. § 5 bleibt unberührt. Wir empfehlen, Umbuchungswünsche so rechtzeitig an die rak. seminare
GmbH zu richten, dass für den Fall der Nichtverfügbarkeit von Plätzen in dem gewünschten Alternativseminar noch ein Rücktritt
innerhalb der in § 5 Absatz 1 genannten Frist erfolgen kann.
§ 7 Stammkunden-Rabatt
1. Wer innerhalb von zwei Jahren an neun Seminaren / Fachanwaltsfortbildungen der rak.seminare GmbH Celle und Oldenburg teilnimmt,
erhält für das zehnte Seminar / Fachanwaltsfortbildung eine Gutschrift in Höhe von netto € 100,- auf den Seminarpreis. Dieser Rabatt
wird gewährt, wenn der Teilnehmer in der Anmeldung auf diesen Umstand hinweist.
2. Diesen Stammkundenrabatt gewähren wir auch, wenn Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer
Rechtsanwaltskanzlei gemeinsam innerhalb von zwei Jahren in der Summe teilgenommen haben. Der Stammkunden-Rabatt wird in diesem Fall
der Rechtsanwältin/dem Rechtsanwalt bzw. der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter gewährt, die/der sich für das zehnte Seminar anmeldet.
§ 8 Begleitende Arbeitsunterlagen
1. Die rak.seminare GmbH Celle und Oldenburg überlässt den Teilnehmern / Teilnehmerinnen im Rahmen einzelner Veranstaltungen begleitende
Seminarunterlagen, die in der Regel entweder von der rak.seminare GmbH Celle und Oldenburg oder von dem jeweiligen Dozenten erstellt
worden sind. Diese begleitenden Seminarunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung dieser Seminarunterlagen, insbesondere
die Vervielfältigung und/oder Verbreitung, ist ohne vorherige Einwilligung des Urhebers unzulässig.
§ 9 Haftungsbeschränkung
1. Die rak.seminare GmbH Celle und Oldenburg haftet gegenüber den Teilnehmern nur, soweit ein Schaden auf einer grob fahrlässigen oder
vorsätzlichen Pflichtverletzung der rak.seminare GmbH beruht. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
2. Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Ge-sundheit eines Teilnehmers.
3. Die rak.seminare GmbH Celle und Oldenburg haftet für das Verschulden ihrer Erfüllungsgehilfen ebenfalls nach Maßgabe der vorstehenden Absätze 1 und 2.
§ 10 Gerichtsstand
1. Soweit Teilnehmer eines Seminars Kaufleute sind, ist Gerichtsstand
für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Hannover.
2. Gegenüber Nichtkaufleuten richtet sich der Gerichtsstand nach
Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
Stand: 1.12.2010
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